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Kostenloses Tool — bundesweit einzigartig

HWG-Compliance-Check für deine Praxis-Webseite

12 typische Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz automatisch erkennen — Bußgelder ab 1.500 € vermeiden. Du fügst deinen Praxis-Text ein, das Tool prüft Pattern für Pattern und zeigt dir Verstoß, Rechtsgrundlage und einen konstruktiven Korrektur-Vorschlag. Komplett im Browser — dein Text verlässt deinen Computer nicht.

Gemacht für Zahnärzte, Allgemeinärzte, Physiotherapie-Praxen und Heilpraktiker in Wiesbaden, Mainz und Frankfurt-Rhein-Main.

Kopiere den Text deiner Über-uns-, Behandlungs- oder Leistungs-Seite hier hinein. Der Check läuft komplett im Browser — der Text verlässt deinen Computer nicht.

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Geprüft werden 12 typische Pattern aus § 3, § 6, § 10 und § 11 HWG sowie § 18a Berufsordnung Ärzte. Diese Pattern-Prüfung ist eine Erst-Indikation — sie ersetzt keine anwaltliche Einzel-Prüfung.

Prüf-Ergebnis

Sobald du den Text geprüft hast, erscheinen hier die gefundenen HWG-Verstöße mit Bußgeld-Range, Rechtsgrundlage und Korrektur-Vorschlag.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Check ist eine Erst-Indikation auf Basis von Regex-Pattern. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Wir empfehlen vor jeder Veröffentlichung eine Prüfung durch eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.

Was der HWG-Check erkennt

12 Pattern-Kategorien, die in Abmahnungen aus den letzten 24 Monaten besonders häufig vorkamen.

  • Heilversprechen: Garantien zu Schmerzfreiheit, Behandlungs-Erfolg, Heilung in X Tagen — typisch 1.500 bis 8.000 € Bußgeld pro Fall (§ 3 HWG).
  • Übertriebene Selbst-Anpreisung: "beste", "größte", "modernste" Praxis — auch mit regionalem Bezug wie "in Wiesbaden" oder "in Hessen". Bußgeld 1.500 bis 4.000 €.
  • Vorher-Nachher-Darstellungen: Text-Hinweise und Bild-Material ohne Aufklärungstext — § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG, Bußgeld 2.000 bis 10.000 €.
  • Geld-zurück-Garantie: Zufriedenheits-Garantien für medizinische Leistungen — typisch 3.000 bis 10.000 € Bußgeld (§ 3 und § 11 HWG).
  • Garantierter Behandlungs-Erfolg: Versprechen sicherer Wirkung oder Heilung — 2.000 bis 8.000 € Bußgeld (§ 3 HWG).
  • Promi- und TV-Werbung: "Wie im TV gezeigt", "als Experte im ZDF" — 2.000 bis 6.000 € Bußgeld (§ 11 HWG).
  • Vergleichende Werbung mit Superlativen: "höchste Erfolgsrate", "beste Qualität" — 1.500 bis 5.000 € Bußgeld (§ 6 UWG, § 3 HWG).
  • Bild-Material mit Vorher-Nachher-Charakter: img-Tags mit alt="vorher" / "nachher" — 3.000 bis 10.000 € Bußgeld.
  • Patientenstimmen ohne Einwilligungs-Hinweis: Zitate mit Klarnamen oder Rollen-Beschreibung — 1.500 bis 5.000 € Bußgeld plus DSGVO-Risiko (Art. 6 DSGVO).
  • Werbung für rezeptpflichtige Mittel: Hinweise auf konkrete verschreibungspflichtige Präparate — 3.000 bis 12.000 € Bußgeld (§ 10 HWG).
  • IGeL-Werbung ohne Selbstzahler-Hinweis: Verstoß gegen § 18a Berufsordnung — 1.500 bis 4.000 €.
  • Schnelle oder schmerzlose Heilung: "in 7 Tagen geheilt", "schmerzlos heilen" — 2.000 bis 6.000 € Bußgeld (§ 3 HWG).

Wer rot oder orange im Risiko-Score steht, riskiert bei der nächsten Abmahn-Welle eine Vertragsstrafe-Klausel mit Wiederholungs-Risiko. Ein Vormittag Korrektur-Arbeit ist dann deutlich günstiger als das erste Bußgeld.

HWG-Fragen aus dem Praxis-Alltag

  • Der Check läuft 12 typische Pattern aus dem Heilmittelwerbegesetz gegen deinen Praxis-Text — darunter Heilversprechen wie '100 % schmerzfrei', übertriebene Selbst-Anpreisung wie 'beste Praxis in Wiesbaden', Vorher-Nachher-Hinweise, Geld-zurück-Garantien, Promi- oder TV-Werbung, Werbung für rezeptpflichtige Mittel und Patientenstimmen ohne Einwilligungs-Hinweis. Pro Treffer zeigen wir Pattern-ID, Textstelle, Bußgeld-Range, Rechtsgrundlage und einen konstruktiven Korrektur-Vorschlag.

  • Die Spanne reicht typischerweise von 1.500 € bei einfachen Übertreibungen bis 12.000 € bei Werbung für rezeptpflichtige Mittel. Vorher-Nachher-Bilder ohne Aufklärungstext liegen im Bereich von 3.000 bis 10.000 €. Wettbewerbszentrale und Verbraucherzentrale mahnen pro Jahr mehrere hundert Praxen ab — in den meisten Fällen mit Vertragsstrafe-Klauseln, die bei Wiederholung deutlich teurer werden als die Erst-Ahndung.

  • Zahnärzte mit Implantat- und ästhetischen Leistungen, Schönheits- und Lasermedizin, Heilpraktiker, Physiotherapie-Praxen mit IGeL-Angeboten und Hausarzt-Praxen mit Anti-Aging- oder Vorsorge-Schwerpunkt. Je werblicher die Webseite und je mehr Selbstzahler-Leistungen, desto höher das Risiko. Klassische Kassen-Hausärzte mit reiner Sprechzeiten-Seite sind selten betroffen.

  • Pattern-Prüfung deckt die häufigen, regex-erkennbaren Formulierungen ab. Subtile Verstöße — etwa Bildmaterial mit ästhetischer Wirkung, vergleichende Werbung im Gesamt-Kontext oder DSGVO-Probleme bei Patienten-Testimonials — erkennt nur eine anwaltliche Einzel-Prüfung. Wir empfehlen vor jedem Live-Gang oder größeren Relaunch eine ergänzende Prüfung durch eine Medizinrecht-Kanzlei. Üblicher Aufwand: 1 bis 3 Stunden Anwalts-Honorar pro Webseite.

  • Ja. Das Heilmittelwerbegesetz erfasst jede absatzfördernde Aussage gegenüber dem Verbraucher — auch im Internet, auf Social-Media, in Newslettern und auf der eigenen Praxis-Webseite. Geschützte Innen-Bereiche oder reine Service-Seiten ohne Werbecharakter sind teilweise ausgenommen. Eine 'Über uns'-Seite mit Erfolgs-Versprechen oder Behandlungs-Garantien zählt rechtlich als Werbung.

  • Aus den 12 Pattern: '100 % schmerzfrei', 'beste Zahnarztpraxis in Wiesbaden', 'garantierter Erfolg', 'Geld-zurück-Garantie', 'wie im TV gezeigt', 'höchste Erfolgsrate', 'in 7 Tagen schmerzfrei', 'IGeL-Leistungen' ohne Selbstzahler-Hinweis, sowie Patientenzitate ohne nachweisbare Einwilligung. Ebenfalls heikel: jede Werbung für rezept- oder verschreibungspflichtige Mittel direkt auf der Webseite.

  • Pro Verstoß zeigen wir einen konstruktiven Korrektur-Vorschlag. Faustregel: Heilversprechen werden zu Behandlungs-Beschreibungen, Garantien werden zu Service-Versprechen ('persönliches Nachgespräch'), Superlative werden zu konkreten Zahlen ('seit 14 Jahren in Wiesbaden, 1.200 Patienten pro Jahr'), Vorher-Nachher-Bilder kommen in geschlossene Patienten-Bereiche oder werden im persönlichen Gespräch gezeigt. Sachlich und zahlen-basiert ist immer rechtssicherer als werbend.

  • Nein. Die komplette Pattern-Prüfung läuft im Browser — der eingefügte Text verlässt deinen Computer nicht und wird nicht an einen Server übertragen. Erst wenn du am Ende ein Detail-Audit per E-Mail anforderst, übermitteln wir deine E-Mail-Adresse plus eine kurze Notiz an unser Lead-System gemäß DSGVO.

Kostenloses Erstgespräch

Praxis-Webseite rechtssicher und werblich stark.

Wir prüfen, korrigieren und texten neu — Festpreis, Medizinrecht-Kanzlei als Final-Review optional. Spezialisiert auf Praxen in Wiesbaden, Mainz und Frankfurt-Rhein-Main.

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